* Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht daß die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von 19% die ansonsten ab 1. Juli 2012 auf die Behandlungskosten aufzuschlagen ist, und an das Finanzamt abgeführt werden muß.
Auf dem Privatrezept muß die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden.
* Abrechnung mit allen Krankenkassen bei gültiger Heilmittelverordnung möglich.